Datenschutz-BeschwerdePrivates Werkzeug — keine Aufsichtsbehörde

Sie haben eine Beschwerde erhalten?

Für Betreiber, die eine Nachricht mit Verweis auf ein Messprotokoll bekommen haben.

Was das ist — und was nicht

Jemand hat Ihre Website besucht und mit diesem Werkzeug technisch prüfen lassen. Dabei wurde gemessen, was Ihre Seite tut, bevor der Besucher im Cookie-Banner entschieden hat: welche Dritten Daten bekommen, welche Cookies gesetzt werden, ob „Ablehnen“ wirkt. Der Besucher hat daraus eine Nachricht an Sie geschrieben und selbst abgeschickt.

Die Nachricht ist keine Abmahnung, kein Bescheid und kommt von keiner Behörde. Es gibt keine Kostennote, keine Unterlassungserklärung, nichts zu unterschreiben. Es ist die Bitte eines Besuchers, etwas abzustellen — mit der Ankündigung, sich sonst an die Aufsichtsbehörde zu wenden (Art. 77 DSGVO). Das darf jeder Betroffene.

Der Beleg-Link

In der Nachricht steht ein Link auf scancompliance.de/beleg/…. Dort liegt das Messprotokoll: Was wurde wann beobachtet, mit Zeitstempel in Millisekunden nach Seitenaufruf, und welche Norm der Besucher dafür anführt. Das Protokoll ist frei zugänglich und 90 Tage abrufbar — Sie brauchen kein Konto, und niemand verlangt Geld, um es zu sehen.

Prüfen Sie es. Wenn Sie meinen, die Messung sei falsch, ist das Protokoll auch Ihr Beweis dafür.

Die Frist

In der Nachricht steht ein Datum, meist vier Wochen nach Versand. Es ist keine gesetzliche Frist, sondern die des Absenders. Sie zeigt, ab wann er sich an die Behörde wenden will.

Was jetzt sinnvoll ist

  1. Protokoll lesen. Meist sind es zwei bis fünf Punkte: ein Dienst lädt vor der Einwilligung, ein Cookie wird zu früh gesetzt, die Datenschutzerklärung nennt einen Dienst nicht.
  2. Abstellen. In den meisten Fällen ist es eine Einstellung im Cookie-Banner oder ein Skript, das in den Consent-Modus gehört. Wer eine Agentur hat, schickt ihr den Beleg-Link.
  3. Antworten. Eine kurze Nachricht an den Absender — „ist behoben“ — beendet die Sache in aller Regel. Die meisten Absender wollen, dass es aufhört, nicht, dass es eskaliert.

Wer es schneller oder mit Bestätigung möchte: Auf der Belegseite gibt es gegen Bezahlung einen Behebungsplan mit dem konkreten Schritt je Punkt — und, auf Wunsch, eine Nachprüfung mit Bescheinigung, die Sie dem Absender oder der Behörde zurückschicken können. Nötig ist das nicht; das freie Protokoll reicht, um alles selbst zu beheben.

Was nicht sinnvoll ist

Wer wir sind

Datenschutz-Beschwerde ist ein privates Werkzeug, keine Behörde und keine Kanzlei. Die technische Messung führt die Prüfstelle ScanCompliance durch, betrieben vom selben Anbieter (Impressum). Wir versenden keine Beschwerden, vertreten niemanden und beraten nicht rechtlich. Ob ein Verstoß vorliegt, entscheidet im Streitfall die zuständige Behörde oder ein Gericht.