Datenschutz-BeschwerdePrivates Werkzeug · keine Aufsichtsbehörde

Wohin gehen Ihre Daten, bevor Sie gefragt werden?

Beim Aufruf einer Website reist Ihre IP-Adresse oft um die halbe Welt — zu Servern in den USA, noch bevor der Cookie-Banner erscheint. Wir messen diese Wege für jede Website und machen daraus eine Beschwerde, die Sie selbst verschicken.

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Start: Münster · Bögen: gemessene Übermittlungen im Beispielscan

Messen

Ein frischer Browser ohne Cookies ruft die Seite auf. Jeder Aufruf an Dritte wird mit Zeitstempel und Ziel aufgezeichnet — bevor irgendjemand klickt.

Belegen

Jede Feststellung bekommt die richtige Norm (§ 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 und 44 ff. DSGVO) und einen Beleg-Link, der 90 Tage gültig bleibt.

Beschweren

Sie erhalten die fertige Nachricht mit Frist an den Betreiber oder die Aufsichtsbehörde — als Text oder E-Mail-Datei mit PDF. Gesendet wird von Ihnen, nie von uns.

Übermittlungen in ein Drittland brauchen eine Rechtsgrundlage und Garantien (Art. 44 ff. DSGVO); der Zugriff auf Ihr Gerät davor eine Einwilligung (§ 25 Abs. 1 TDDDG). Beides steht mit Zeitstempel im Messprotokoll — und in Ihrer Beschwerde mit der richtigen Norm. Das Messprotokoll entsteht automatisiert und kann Fehler enthalten; die rechtliche Bewertung bleibt Ihnen bzw. der Aufsichtsbehörde vorbehalten.